Rechtsprechung
BVerwG, 03.12.1982 - 5 B 8.81 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1982,3398) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichungen (3)
- ArgeLandentwicklung
Bezugswert; Wertermittlung; Wertänderung; Wertänderung, nachträgliche
Enthalten in der kostenlosen behördlichen Rechtsprechungsdatenbank RzF, welche zunächst heruntergeladen und installiert werden muß. - Wolters Kluwer
Bewertung fremder Grundstücke - Anfechtung der Bewertung fremder Grundstücke - Umfang der Überprüfungspflicht der Flurbereinigungsbehörde - Nichtzulassungsbeschwerde
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VGH Bayern, 25.09.1980 - 27 XIII 78
- BVerwG, 03.12.1982 - 5 B 8.81
Wird zitiert von ... (5) Neu Zitiert selbst (1)
- BVerwG, 14.02.1963 - I C 56.61
Auszug aus BVerwG, 03.12.1982 - 5 B 8.81
In der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist geklärt, daß, um die Teilnehmer mit Land von gleichem Wert abfinden zu können, der Wert der Grundstücke im Wege der vergleichenden Schätzung zu ermitteln ist (Urteil vom 14. Februar 1963 - BVerwG 1 C 56.61 - [RdL 1963, 249]).
- OVG Brandenburg, 08.04.2004 - 8 D 68/01
Landwirtschaftsanpassungsrecht, Zusammenführung von Boden- und Gebäudeeigentum, …
Gemeint ist vielmehr, dass der Wert der Grundstücke eines Teilnehmers in Bezug zu setzen ist zu dem Wert eines jeden anderen Grundstücks, damit bei der Abfindung jedes Grundstück mit jedem anderen Grundstück nach Maßgabe der ermittelten Wertverhältnisse getauscht werden kann (BVerwG, Beschluss vom 3. Dezember 1982 - 5 B 8.81 -, RdL 1983, 15). - BVerwG, 25.09.1990 - 5 B 85.90
Entschädigung infolge einer Flurbereinigung - Ordnungsgemäße Wertermittlung - …
Ist diese dem Teilnehmer dagegen schon bekannt und mit einer Änderung aller Voraussicht nach nicht mehr zu rechnen, mangelt es an der Rechtfertigung dafür, sein Prüfungs- und Beanstandungsrecht auf weitere Grundstücke zu erstrecken: Deren Bewertung kann den Teilnehmer nicht mehr im Sinne des § 42 Abs. 2 und des § 113 Abs. 1 Satz 1 VwGO in seinen Rechten verletzen (s. BVerwG, Beschluß vom 3. Dezember 1982 - BVerwG 5 B 8.81 -). - BVerwG, 23.06.1988 - 5 C 69.84
Abfindungsgestaltung - Bewirtschaftbarkeit der Abfindung - Flurbereinigung
Der in diesem Zusammenhang mit angeführte Beschluß des Bundesverwaltungsgerichts vom 3. Dezember 1982 - BVerwG 5 B 8.81 - (RdL 1983, 15) ist für den vorliegenden Fall nicht einschlägig. - BVerwG, 17.12.1990 - 5 B 124.90
Zulassung der Revision in Fällen, in denen ein Urteil auf mehrere die …
Die Beschwerde bezeichnet zwar zwei Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts (Urteile vom 25. November 1970 - BVerwG 4 C 80.66 - <RdL 1971, 97 = Buchholz 424.01 § 37 FlurbG Nr. 6> sowie vom 14. Dezember 1978 - BVerwG 5 C 16.76 - <BVerwGE 57, 192 [BVerwG 14.12.1978 - 5 C 16/76] = RdL 1983, 15>), trägt aber nicht vor, worin der rechtliche Auffassungsunterschied zwischen dem Flurbereinigungsgericht und dem Bundesverwaltungsgericht in einer für die Entscheidung erheblichen Rechtsfrage bestehen soll. - BVerwG, 25.09.1990 - 5 B 84.90
Pflicht zur Überprüfung der ermittelten Wertergebnisse für Grundstücke im …
Ist diese dem Teilnehmer dagegen schon bekannt und mit einer Änderung aller Voraussicht nach nicht mehr zu rechnen, mangelt es an der Rechtfertigung dafür, sein Prüfungs- und Beanstandungsrecht auf weitere Grundstücke zu erstrecken: Deren Bewertung kann den Teilnehmer nicht mehr im Sinne des § 42 Abs. 2 und des § 113 Abs. 1 Satz 1 VwGO in seinen Rechten verletzen (s. BVerwG, Beschluß vom 3. Dezember 1982 - BVerwG 5 B 8.81 -).